Bundesübungen 2024
1Samstag | 11. Mai | 09:00 – 11:00 | OP 1. Schiesstag |
Donnerstag | 20. Juni | 18:00 – 20:00 | OP 2. Schiesstag |
Donnerstag | 29. August | 18:00 – 20:00 | OP 3. Schiesstag |
Samstag | 31. August | 09:00 – 11:30 | OP 4. Schiesstag |
Die Anmeldung befindet sich im Gebäude des Pistolenclubs auf der linken Seite. Die Registrierung wird 30 Minuten vor Ende des Schiessens geschlossen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig kommen.
Obligatorische Schiessprogramm
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4
Die Teilnahme ist ausgenommen der Probeschüsse kostenlos. Das Programm gilt als erfüllt bei Erreichen von mindestens 42 Punkten und höchstens 3 Nullern. Verbliebene Schiesspflichtige können das Programm sofort auf eigene Kosten wiederholen. Die Bestätigung für das Absolvieren der Bundesübung wird unmittelbar nach dem Schiessen in den militärischen Leistungsausweis bzw. das Schiessbüchlein eingetragen. Für Resultate über 66 Punkte (Veteranen und Jungschützen 64 Punkte) wird eine Anerkennungskarte abgegeben.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht unbedingt mitbringen:
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht (mit Klebeetiketten)
- Persönliche Dienstwaffe
- Gehörschutz (sofern vorhanden)
- Geld für den Kauf von Probeschüssen (falls erforderlich)
Schiesspflichtig sind:
Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die als am Sturmgewehr ausgebildet gelten, erfüllen im Jahr nach der Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht und Abrüstung, jährlich eine obligatorische und ausserdienstliche Schiessübung mit der persönlichen Waffe.
Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen Sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300 Meter schiessen. Schiesspflichtige Angehörige der Armee, welche ihre Dienstpflicht im Durchdienermodell abgeschlossen haben, bleiben anschliessend während drei Jahren schiesspflichtig und werden im vierten Jahr abgerüstet und entlassen.
Wer ist von der Schiesspflicht ausgenommen
- Armeeangehörige, welche 2024 aus der Militärdienstpflicht entlassen werden;
- Rekruten, die im laufenden Jahr ihre Rekrutenschule bestehen oder beenden;
- Subalternoffiziere des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes der Armee (PPD);
- Subalternoffiziere der Militärjustiz;
- Angehörige der Armee, die nicht als am Sturmgewehr ausgebildet gelten;
- das militärische Personal des Armeeaufklärungsdetachementes 10;
- Subalternoffiziere in der Funktion Arzt (Az und Vet Az);
- das militärische Personal der militärischen Sicherheit;
- Angehörige der Fallschirmaufklärer Kompanie 17.
Wer ist von der Schiesspflicht dispensiert
- Schiesspflichtige, die im betreffenden Jahr mindestens 45 Tage besoldeten Militärdienst leisten;
- Schiesspflichtige, die im betreffenden Jahr mindestens 45 Tage Ausbildung oder Einsatz für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte oder die humanitäre Hilfe leisten;
- Schiesspflichtige, die vor dem 1. August einen Auslandurlaub erhalten haben sowie Militärdienstpflichtige, die aus dem Auslandurlaub zurückkehren und erst nach dem 31. Juli wieder mit der persönlichen Waffe ausgerüstet werden;
- Schiesspflichtige, deren persönliche Waffe nach Artikel 17 der Verordnung vom 21.11.2018 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen vorsorglich abgenommen wurde und die diese erst nach dem 31. Juli zurückerhalten;
- Militärdienstpflichtige, die wieder in der Armee eingeteilt werden und erst nach dem 31. Juli wieder mit der persönlichen Waffe ausgerüstet worden sind;
- die von einer medizinischen Untersuchungskommission (UC) Dispensierten, sofern die Dispensation nach dem 31. Juli abläuft;
- die von der Militärbehörde des Wohnortkantons wegen Freiheitsentzug oder Krankheit Dispensierte, sofern die Dispensation nach dem 31. Juli abläuft;
- Schiesspflichtige, die wegen Dienstverweigerung in Strafuntersuchung oder im Strafvollzug stehen;
- Schiesspflichtige, die ein Gesuch um waffenlosen Militärdienst eingereicht haben, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist;
- Schiesspflichtige, die ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst eingereicht haben, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist.
Erfüllung der Schiesspflicht (Obligatorisches Programm)
- Die Schiesspflicht muss in einem in der ganzen Schweiz anerkannten Schiessverein bis am 30. September 2024 erfüllt werden (siehe Schiessdaten im Internet, www.zh.ch). Die anerkannten Schiessvereine führen zwischen Anfang April und Ende September obligatorische Schiessübungen durch;
- Die Bundesübungen (Obligatorisches Programm, Feldschiessen) der gleichen Waffenart müssen im selben Jahr, aber nicht im gleichen Schiessverein geschossen werden;
- die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn der Schiesspflichtige die vorgeschriebene Anzahl Patronen, mit seiner persönlichen Waffe gezielt verschossen hat;
- als Mindestleistung werden 42 Punkte auf 300 Meter und 120 Punkte auf 25 Meter verlangt, wobei nicht mehr als drei Nullen geschossen werden dürfen;
- Schiesspflichtige, die diese Mindestleistung nicht erbracht haben, können das obligatorische Programm höchstens zweimal im gleichen Schiessverein, ausgenommen bei einem Wohnortswechsel, wiederholen (Kaufmunition);
- die Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht im WK ist nicht möglich.
Grundlage und Ziele
Die Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst reglementiert die Mittel, den Umgang mit Waffen und Munition, und beschreibt die verfolgten Ziele. Das Schiesswesen ausser Dienst hat den Erfordernissen der Armee zu genügen und erfüllt im Interesse der Landesverteidigung folgende Zwecke:
- Es ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Schulen und Kursen.
- Es erhält die Schiessfertigkeit und fördert das Präzisionsschiessen der Angehörigen der Armee ausser Dienst.
- Es fördert die Weiterbildung der Schützinnen und Schützen in besonderen Ausbildungskursen.
- Es ermöglicht die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der persönlichen Waffe.
- Es fördert das freiwillige Schiessen.